Jetzt vom 20 % Investitionsfreibetrag profitieren
Ab 1. November 2025 können Unternehmen in Österreich für kurze Zeit einen erhöhten Investitionsfreibetrag (IFB) von 20 % geltend machen.
Dieser gilt bis zum 31. Dezember 2026 und unterstützt Betriebe, die in moderne, nachhaltige und langfristige Lösungen investieren.
Das bedeutet: Wer jetzt in eine bessere Arbeitsumgebung investiert, profitiert gleich doppelt – von einer steuerlichen Entlastung und von Räumen, die Ruhe, Konzentration und Wohlbefinden fördern.
Was ist der Investitionsfreibetrag (IFB)?
Der Investitionsfreibetrag ist eine steuerliche Begünstigung für Unternehmen, die in abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens investieren – also in Anschaffungen, die dem Betrieb dauerhaft dienen und über mehrere Jahre genutzt werden.
Der IFB kann zusätzlich zur normalen Abschreibung (AfA) geltend gemacht werden und senkt so die steuerliche Bemessungsgrundlage.
Wer kann den IFB nutzen?
Der Investitionsfreibetrag steht allen Unternehmen mit Betriebssitz in Österreich offen – unabhängig von ihrer Rechtsform.
Dazu zählen:
Einzelunternehmer:innen
Personengesellschaften
Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH)
Freiberufliche Betriebe (z. B. Architekten, Ärzte, Planer)
Für welche Investitionen gilt der IFB?
Begünstigt sind neue, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren.
Dazu zählen unter anderem:
Betriebsausstattung, Büro- und Produktionseinrichtungen
Maschinen und Anlagen
IT-Ausstattung, technische Geräte
nachhaltige Einrichtungselemente und Raumakustiklösungen
Nicht begünstigt sind z. B. Gebäude, gebrauchte Wirtschaftsgüter, PKW mit Verbrennungsmotor, Grundstücke oder Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG).
Zeitraum und Höhe des Freibetrags
Regulärer IFB: seit 1. Jänner 2023 – 10 % (bzw. 15 % für ökologische Investitionen)
Erhöhter IFB: 1. November 2025 bis 31. Dezember 2026 – 20 % (bzw. 22 % für ökologische Investitionen, sofern im Gesetz bestätigt)
Das Wirtschaftsgut muss in Österreich verwendet und mindestens 4 Jahre im Betrieb verbleiben.
Was bedeutet das für SilentFiber-Kund:innen?
Wer in diesem Zeitraum in nachhaltige Akustiklösungen von SilentFiber investiert, kann den steuerlichen Vorteil nutzen.
Damit gilt:
Mehr Ruhe. Weniger Stress. Und steuerlich begünstigt.
📞 Beratung & Information
Gerne beraten wir Sie, welche SilentFiber-Lösungen in Ihrem Unternehmen förderfähig sind und wie Sie den Investitionsfreibetrag optimal nutzen können.
Kontaktieren Sie uns einfach unter:
📧 info@silentfiber.net
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